Ab wann benötigen wir einen Datenschutz-Beauftragten?

Gefährliches Halbwissen. Ist hier wirklich gefährlich!

Lassen Sie sich hier unbedingt von einem geprüften betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten.

Der wichtigste Eckpfeiler:

  • ab einer automatisierten Datenverarbeitung an der 10 Personen oder mehr beteiligt sind oder
  • einer anderen (manuellen) Datenverarbeitung bei der 20 Personen oder mehr beteiligt sind

Der Gesetzgeber hat empfindliche Strafen festgelegt:

  • bis 50.000 Euro bei Schein- oder Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • bis 300.000 Euro bei fahrlässiger Verarbeitung/Erhebung von personenbezogenen Daten
  • unbegrenzte Haftung als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstandsmitglied einer AG mit dem kompletten Privatvermögen

Wow!

Einen hierfür sehr informativen und sicher umfassenden Artikel gibt es bei der IHK Frankfurt
(www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/datenschutzbeauftragter).

In unserem Team hat Frank Spinder die Fachkunde als TÜV geprüfter Datenschutzbeauftragter und Auditor! Bei Fragen wenden Sie sich also direkt an ihn.

Weiterführende Informationen:
comTeam-Datenschutzbeauftragte
(www.comteam-dsb.de)

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